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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stabsstelle Stadtmarekting arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für die Website goenndirfrankfurt.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Stabsstelle Stadtmarketing ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. goenndirfrankfurt.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ausgebaut.

Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 31.07.2026 erstellt.

Kontakt

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von goenndirfrankfurt.de wenden Sie sich an stadtmarkting@stadt-frankfurt.de.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:

Landesbeauftragte für Barrierefreiheit

Aufgaben der Durchsetzungsstelle:

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/Flyer LBIT ES_barrierefrei.pdf

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